Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen "VR-WORKS"

VR-WORKS ist ausschließlich für zertifizierte Benutzer gedacht und somit nicht öffentlich! Bitte beachten Sie, dass Sie diese Nutzungsbedingungen anerkennen, wenn Sie sich für VR-WORKS anmelden und/oder das Portal oder Teile davon nutzen.

VR-WORKS wird vom Genoverband e.V. (GV) als Portalanbieter entwickelt und für Dritte angeboten. Dies sind die Arbeitsgemeinschaft der Volks- und Raiffeisenbanken in Weser-Ems (AGVR), des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes e.V. (bwgv) sowie des Presse- und Informationsdienstes der Volksbanken und Raiffeisenbanken Kiel e.V. (PVR), sowie der Marketingfonds des Genoverbandes e.V. VR-WORKS wird von ihnen als Portalbetreiber für ihre Kreditgenossenschaften und deren Mitarbeitern mit seinen Inhalten ausgeliefert.

VR-WORKS stellt als Extranet ausschließlich berechtigten und zugelassenen Teilnehmern spezifische Informationen, Dienste und sonstige Leistungen zur Verfügung. VR-WORKS richtet sich vorrangig an die Vorstände und Mitarbeiter (Zur besseren Lesbarkeit wird in VR-WORKS bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern nur die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.) der den Portalbetreibern angeschlossenen Mitgliedsbanken. Ferner kann der Portalbetreiber Mitarbeiter aus Verbänden und Verbund der Genossenschaftlichen FinanzGruppe einen Zugang zum Portal einräumen.

Um den vollen Leistungsumfang von VR-WORKS nutzen zu können, muss die Cookie-Funktion in Ihrem Browser aktiviert sein.

1. Teilnehmer / Administration
Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Mitarbeiter von Unternehmen, die als Mitglied eines der Portalbetreiber eingetragen sind sowie Mitarbeiter der Portalbetreiber. Die Zulassung von Mitarbeiter aus Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe, die portalübergreifend tätig sind, regelt der Betreiber von VR-WORKS. Für Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit sich auf das Geschäftsgebiet eines Portalbetreibers beschränkt, regelt der jeweils regional zuständige Portalbetreiber seine konkreten Zulassungsbedingungen.

Die Portalbetreiber richten ihre Mitgliedsbanken in VR-WORKS ein und legen jeweils mindestens einen von der Bank legitimierten Mitarbeiter mit Administrationsrechten für VR-WORKS an. Mit der Rolle des Administrators sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden. Dieser Mitarbeiter hat das Recht, Mitarbeitern des eigenen Hauses einen Zugang zu VR-WORKS einzurichten. Der Administrator ist verantwortlich, dass nur Mitarbeiter des eigenen Hauses als Nutzer für VR-WORKS registriert sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die sich im Rahmen des Selbstregistrierungsverfahrens für VR-WORKS angemeldet haben und vom Portalmanagement (nach Prüfung auf Legitimität der Anmeldung) freigeschaltet wurden. Dazu erhalten die Administratoren systemseitig eine E-Mail mit den Nutzern, die im Rahmen der Selbstregistrierung freigeschaltet wurden. Nicht berechtigte Anmeldungen sind abzulehnen. Die Kontaktdaten der registrierten Nutzer sind durch sie selbst oder den Administrator aktuell zu halten. Der Administrator hat das Recht, den registrierten Mitarbeitern im Bedarfsfall weitergehende Rollen und Rechte einzuräumen. Zu den administratorischen Pflichten zählt, den Account von Mitarbeitern, die das Unternehmen verlassen, fristgerecht zu löschen. Ferner hat der Administrator die im System hinterlegten Unternehmensdaten aktuell zu halten.

Der Administrator kann seine Rollen/Rechte auch an andere vom Unternehmen dafür berechtigte Mitarbeiter abtreten oder auch ergänzend einräumen.

Für freizuschaltende Mitarbeiter dürfen ausschließlich personenbezogene Zugangsdaten eingerichtet werden, die auch nur durch den jeweiligen Mitarbeiter persönlich genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig und berechtigt die Portalbetreiber, den Anwender von der Nutzung von VR-WORKS auszuschließen.

Für die Sicherheit ihres Benutzernamens und ihres Passwortes sind die Nutzer selbst verantwortlich. Damit sind die Nutzer auch für Aktivitäten, die sich unter ihrem Nutzerkonto abspielen, verantwortlich. Sollten Nutzer auf eine unbefugte Nutzung ihres Passwortes oder ihres Nutzerkontos aufmerksam werden, verpflichten sie sich, den Portalanbieter von VR-WORKS umgehend unter info@vrworks.de zu informieren.

Eine zugeteilte Teilnahmeberechtigung ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufbar.

Nutzer, die über einen Zeitraum von 90 Tagen nicht in VR-WORKS eingeloggt waren, erhalten eine System-E-Mail, dass ihr Account nach 30 weiteren Tagen gelöscht wird, sofern sie VR-WORKS in dem genannten Zeitraum nicht einmal in Anspruch nehmen. Nach Ablauf von insgesamt 120 Tagen Inaktivität löscht das System automatisch die betroffenen Nutzer. Gelöschte Nutzer können sich wieder für VR-WORKS neu registrieren lassen.

2. Foren/Blogs/Redaktionelle Beiträge/Kommentare
VR-WORKS erlaubt, nahezu alle Inhalte/Beiträge zu bewerten und/oder zu kommentieren. Darüber hinaus haben Nutzer die Möglichkeit, sich über Blogs, Foren, Posts und in Gruppen mit anderen Nutzern auszutauschen bzw. zusammenzuarbeiten. VR-WORKS ist somit nicht nur ein Portal, das ihnen umfangreiche Informationen und Services zur Verfügung stellt, sondern gleichzeitig auch ein kreditgenossenschaftliches Netzwerk von Mitarbeitern aus ca. 600 Banken sowie allen Verbänden (ohne GV Bayern) und Verbundunternehmen.

Der Portalbetreiber nimmt im Rahmen der Diskussion keine steuernde bzw. exponierte Stellung ein. Die Beiträge unterliegen nicht dem Anspruch der Bearbeitung durch Mitarbeiter der Portalbetreiber.

Die positive Kraft von Netzwerken kann sich allerdings nur durch eine möglichst hohe Beteiligung der Nutzer entfalten. Damit diese Beteiligung jedem Freude macht und persönlichen Nutzen stiftet, sind die Benutzer von VR-WORKS gebeten, sich an die nachfolgend genannten Regeln bzw. Leitlinien zu halten. Prinzipiell gilt, dass jeder Nutzer für seine Beiträge – beruflicher wie privater Natur – selbst verantwortlich ist. Die Teilnehmer verpflichten sich, sachlich zu diskutieren. Die eingestellten Beiträge haben für keinen der beteiligten Kommunikationspartner rechtlich bindenden Charakter. Die Beiträge unterliegen prinzipiell keiner Zensur. Die Portalbetreiber behalten sich jedoch vor, bei strafwürdigen, diskriminierenden und persönlich verletzenden, beleidigenden, bzw. rechtswidrigen Beiträgen von ihrem Moderationsrecht Gebrauch zu machen. In solchen Fällen können Beiträge durch den Portalbetreiber gelöscht werden. Der Verfasser wird über die Löschung informiert. Bei wiederholten Verstößen kann die Zentralredaktion Nutzern den Zugang zu VR-WORKS entziehen. Sollen bestehende Beiträge geändert, gelöscht oder einer anderen Kategorie zugewiesen werden, so kann dies nur auf Initiative des Verfassers hin geschehen.

Als grundlegende Empfehlung gilt, sich stets bewusst zu sein, dass der Autor eines Beitrags auch ein Mensch ist. Den Respekt/Umgang, den man für sich selbst erwartet, sollte man auch gegenüber anderen Nutzern walten lassen.

Zur Nachvollziehbarkeit eigener Beiträge durch andere Nutzer achten Sie bitte darauf, in welchem Verbreitungsumfang bzw. welchen Verbandsregionen Sie sich äußern. So wird man in einem offenen, über den jeweiligen Portalbetreiber übergreifenden Forum manchmal anders formulieren müssen als etwa in einer geschlossenen, bankinternen Gruppe, deren Mitglieder sich kennen und mit dem Thema vertraut sind.

Machen Sie private Meinungen kenntlich, in dem Sie etwa die Beiträge in der ersten Person formulieren.

Die unmittelbaren Kommunikationsformen beinhalten, dass es allzu leicht auch mal zu vorschnellen Äußerungen oder Fehleinschätzungen kommt. Mögliche Kritik an Ihren Beiträgen sollten Sie nicht überbewerten. Vielmehr sollten Fehler offen eingestanden werden, bzw. bereits veröffentlichte Beiträge sollten im Bedarfsfall offen korrigiert werden. In der Regel wird das von den Nutzern positiv wahrgenommen. Der Nutzen sozialer Netzwerke beruht im Kern auch auf deren Authentizität. Möchten Sie zu anderen Nutzern eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen, so sind Transparenz und Offenheit unerlässlich.

Alle Instrumente sind nicht nur für Mitarbeiter der Primärebene, sondern auch für Mitarbeiter subsidiärer Unternehmen bzw. der Genossenschaftlichen FinanzGruppe gedacht. Die Nutzung der Instrumente durch Nicht-Primärbanken für Beiträge, deren werblichen Charakter erkennbar im Vordergrund steht, ist unzulässig. In solchen Fällen können Beiträge durch den Portalbetreiber gelöscht werden.

3. Datenschutz
Einzelheiten zu den datenschutzrelevanten Vorgängen sind dem Datenschutzhinweis zu entnehmen.

4. Inhalt des Onlineangebotes
Die Nutzer besitzen in VR-WORKS einen Postkorb. Hier können Nutzer aus dem Portal erzeugte persönliche Nachrichten sowie Systembenachrichtigungen abrufen. In besonderen Fällen schickt das System darüber hinaus eine E-Mail an die im System hinterlegte Nutzeradresse. Der Nutzer hat in seinem Profil die Möglichkeit, diese E-Mail-Benachrichtigungen abzubestellen.

In der Grundeinstellung bekommen die Nutzer einmal wöchentlich zwei Newsletter zugeschickt. Ein Newsletter ist ein Pressespiegel zu im System aufrufbaren Zeitungs- und Zeitschriftenberichten der Vorwoche. Ein Newsletter gibt eine kurze Übersicht zu den in der Vorwoche eingestellten Inhalten. Beide Newsletter kann der Nutzer bei seinen Profileinstellungen abbestellen.

5. Inhalt des Onlineangebotes
Die Portalbetreiber und Portalanbieter übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Portalbetreiber, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Portalanbieter- und -betreiber kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Portalbetreiber behalten sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

6. Regelung zu Drittangeboten
Die Portalbetereiber stellen neben eigenen Inhalten auch Inhalte von Kooperationspartnern (nachfolgend Partner genannt) zum Abruf bereit. Diese Angebote sind gesondert gekennzeichnet und verweisen gegebenenfalls auf eigene Vertragsbedingungen des jeweiligen Partners. Zu den Inhalten von Partnern zählen z. B. vergünstigte Handytarife bei T-Mobile auf Basis von Rahmenverträgen oder Angebote der geno kom oder des DG VERLAGS.

Die Partner des Portalbetreibers bieten dem Nutzer ihr Angebot im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. Schließt der Nutzer mit einem Partner einen Vertrag, so kommt zwischen dem Nutzer und dem Betreiber von VR-WORKS selbst kein Vertragsverhältnis zustande.

7. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten („Links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Betreibers liegen, hat dieser keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten bzw. verknüpften Seiten. Der Betreiber übernimmt daher keinerlei Verantwortung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für den Inhalt der Websites Dritter. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet der Betreiber nicht.

8. Urheber- und Kennzeichenrecht
Die Nutzer gewährleisten, dass von ihnen selbst eingestellte Beiträge, Dokumente, Dateien etc. frei von Rechten Dritter sind bzw. gemäß den rechtlichen Vorgaben entsprechend gekennzeichnet und zulässigerweise verwendet werden. Die Nutzer stellen den Betreiber von VR-WORKS von den Rechten Dritter frei.

9. Rechtswirksamkeit dieser Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen sind wie auch der Haftungsausschluss als Teil des Internetangebotes zu betrachten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtsgrundlage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig der geltenden Rechtslage entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

10. Ausdrucken und Abspeichern dieser Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen können Sie unmittelbar ausdrucken und abspeichern, beispielsweise durch die Druck- bzw. Speicherfunktion in Ihrem Browser. Durch das erstmalige Einloggen nach Übermittlung der Zugangsdaten und dieser Nutzungsbedingungen VR-WORKS erklärt sich der Empfänger ausdrücklich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.


Stand: September 2020